Führerscheinrechtliche Bemerkungen



Zum 01.02.2005 wurde die neue Fahrerlaubnisklasse „S“ für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge geschaffen. Hierunter fallen insbesondere Kleinst – PKW. Diese Fahrzeuge dürfen ein Leergewicht von 350 kg nicht überschreiten, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Die Höchstgeschwindigkeit muss durch die Bauart auf 45 km/h beschränkt sein. Das Fahrzeug darf mit Benzinmotor (Fremdzündungsmotor) nicht mehr als 50 ccm Hubraum, bei einer anderen Antriebsart ( z. Bsp. Diesel ) nicht mehr als 4 kW Leistung haben. Bei Elektromotoren darf die Nenndauerleistung ebenfalls nicht mehr als 4 kW betragen. Der Besitz der Klasse S wird im Führerschein als Schlüsselzahl T 181 vermerkt. Die Klasse S ist in den Fahrerlaubnisklassen B und T enthalten.

Umstellung alter Fahrerlaubnisklassen in Klasse S

Die alten Führerscheine der Klassen 1, 4 oder 5 und A, M oder T, die vor dem 01.01.1990 erteilt wurden werden ohne weitere Prüfung in die neue Klasse S umgeschrieben bzw. erweitert.

Wurde der alte Führerschein bereits früher in die Klasse L getauscht, so muss hier die Schlüsselnummer L175 eingetragen sein.

Für die Fahrerlaubnisklassen 1, 1a, 1b, 4, 5 sowie A und M, die nach dem 31.12.1989 erteilt wurden als auch für die Klassen A, A1 und A2 der Bundeswehr wenn sie vor dem 31.12.1989 erteilt wurden, wird eine praktische Prüfung und eine vereinfachte theoretische Prüfung für die Umschreibung in die Klasse S notwendig.

Mindestalter und erforderliche Ausbildungen

Das Mindestalter für die Ersterteilung beträgt 16 Jahre.

Theorie : 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Stunden Zusatzstoff.

Praxis : Grundausbildung nach der Fahrschüler – Ausbildungsverordnung.

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung.

Ausweichen und Abbremsen.

Stop and Go und Kreisfahrt.

Anfahren an einer Steigung.

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt.

Theoretische und Praktische Prüfung  

Theorie: Bei Ersterteilung 30 Fragen (10 zulässige Fehlerpunkte)

Bei Erweiterung 20 Fragen (6 zulässige Fehlerpunkte).

Praxis: Bei Ersterteilung 30 Minuten.

Bei Erweiterung 20 Minuten.

Die Prüfung wird hauptsächlich innerorts durchgeführt.

Es ist mindestend eine Grundaufgabe zu erfüllen.

Abbremsen aus höchster Geschwindigkeit.

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt.

Unterlagen und weitere Info's  

Lichtbild.

Sehtest.

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Nachweis über Tag und Ort der Geburt ( Mindestalter 16 Jahre).

Leichtkraftfahrzeuge sind zulassungsfrei

Leichtkraftfahrzeuge werden mit einem Versicherungskennzeichen (Mopedschild) betrieben.

Leichtkraftfahrzeuge unterliegen keiner Abgasuntersuchungspflicht.

Leichtkraftfahrzeuge unterliegen keiner Pflicht zur zweijährigen Hauptuntersuchung (TÜV), sollten jedoch jährlich einmal zur Kontrolle einer autorisierten Werkstatt vorgeführt werden.